Allgemeine Wettspielbedingungen des GC Gut Haseldorf Allgemeine Wettspielbedingungen des GC Gut Haseldorf

1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Golf Clubs Gut Haseldorf. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VG) ausgerichtet. Eine Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.

2.Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt an Wettspielen des Clubs sind Mitglieder des Golf Clubs Gut Haseldorf und Mitglieder in deutschen und ausländischen Golfclubs, welche dem Amateurstatut unterliegen. Die Einzelheiten über den Kreis der Teilnahmeberechtigten werden in der Ausschreibung von der Spielleitung festgelegt. Passive Mitglieder haben keine Teilnahmeberechtigung.

3. Meldungen

Meldungen zu Wettspielen erfolgen telefonisch, schriftlich oder durch Eintrag in die im Clubhaus ausliegende Meldeliste bzw. über die Internet-Homepage des Clubs innerhalb der Meldefrist. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, dann entscheidet der Eingang der Meldung.

4. Meldegebühr

Die Meldegebühr ist vor dem Turnierstart zu entrichten. Bei Streichung nach Meldeschluss oder Nichtantreten ist die Meldegebühr fällig.

5. Vorgabe

Der Club kann den Nachweis der Vorgabe durch den aktuellen Vorgabenausweis des Heimatclubs verlangen.

Zu den Clubwettspielen werden je nach Ausschreibung Spieler(innen) mit einer DGV-Stammvorgabe oder einer Clubvorgabe zugelassen.

Ein Spieler(in) erhält erstmals eine DGV-Stammvorgabe, wenn er/sie im Rahmen eines vorgabewirksamen Wettspiels in seinem/ihrem Heimatverein ein Stableford-Nettoergebnis erzielt, das einer DGV-Stammvorgabe von -36.0 oder besser entspricht.

6. Abspielzeiten

Der Spieler muss zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit, oder die Zeit des Aufrufes für die Spielgruppe durch den Starter, je nachdem welche später liegt. Bei Verstoß gilt Regel 6-3a. in Verbindung mit Regel 33-7.

7. Unangemessene Verzögerungen, langsames Spiel

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangegangene Partie verloren, hat sie die Richtzeiten zum Spielen des Platzes (Scorekarte) überschritten, so wird die Partie ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird das der Partie als 2. Ermahnung mitgeteilt. Tritt keine Verbesserung des Spieltempos nach Meinung der Spielleitung ein, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafe für Verstoß: Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Strafschläge
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen den Löchern verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

8. Üben/Nachputten

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B.Nachputten/Nachchippen) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen lassen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

9. Caddie

Nur Amateure dürfen als Caddies eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

10. Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
Selbstverständlich darf ein solches Gerät im Notfall benutzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

11. Golfwagen

Das Fahren/Mitfahren in oder auf einem Golfwagen ist während der Runde untersagt. Ausnahmen können von der Wettspielleitung genehmigt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

12. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b Anmerkung)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7
rechtfertigen.

- Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:
Ein langer Signalton einer Sirene.
- Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8b:
Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.
- Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene.

13. Stechen/Wertung

Gestochen wird entsprechend den Vorgaben des DGV. Einzelheiten werden über die Ausschreibung des jeweiligen Turniers geregelt.

14. Preise

Preise gemäß Ausschreibung. Gewinner, die unentschuldigt einer Siegerehrung
fernbleiben, verlieren ihren Anspruch.

15. Sonderwertungen

14.1 Longest Drive
Es kommen nur Abschläge in die Wertung, die auf dem Fairway liegen.

14.2 Nearest to the pin
Es kommen nur Bälle in die Wertung, die mit dem 1. Schlag auf dem Grün
liegen.

16. Spielleitung

Die Spielleitung wird durch den Aushang vor Beginn des Wettspiels bzw.
in der Ausschreibung bekannt gegeben.

17. Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel ist mit der Siegerehrung bzw. mit dem Aushang der vollständigen
Ergebnisliste beendet.

18. Abweichungen

Abweichungen von diesen allgemeinen Spielbedingungen sind den Bekannt-
machungen zu entnehmen.

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